AGB für Referentenvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen (Vorträge, Moderationen) mit Prof. Dr. David Matusiewicz
1. Honorar
Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisekosten und Mehrwertsteuer.
2. Technik
Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Leinwand, Flipchart etc.) wird im Vorfeld abgesprochen und in der Regel vom Veranstalter gestellt.
3. Rechnungstellung
Die Rechnungstellung für das Vertragshonorar und Reisekosten erfolgt nach dem Veranstaltungsdatum. Bei einem Ausfall der Veranstaltung nach Ankündigung der Veranstaltung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
4. Stornierung
Bei Stornierung, Rücktritt oder Kündigung einer Buchung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
- im Anschluss 100% des vereinbarten Honorars
Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten für Übernachtung und An- bzw. Abreise sind gegen Nachweis vom Veranstalter zu tragen.
5. Rücktritts- und Kündigungserklärungen
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung.
6. Höhere Gewalt
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Prof. Dr. David Matusiewicz wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, wird der Veranstalter unverzüglich davon schriftlich informiert.
7. Mitschnitte und Aufzeichnungen
Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen bedürfen aus urheberrechtlichen Gründen einer Abstimmung im Vorfeld.
8. Haftung
Eine Haftung des Referenten/Moderators bei Ausfall für entgangenen Gewinn oder andere Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.
9. Schweigepflicht / Datenschutz
Über die vertraglichen Inhalte und Konditionen wird Stillschweigen vereinbart. Jegliche Weitergabe dieser Informationen ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Diese Geheimhaltungspflicht dauert auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Stand: Oer-Erkenschwick, den 02.02.2019